Zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026

Zu den Kommunalwahlen am 8. März

Diese Wahlen sind sehr wichtig: Sie bestimmen nämlich durch Ihre Stimme(n), welche Personen unsere Gemeinde künftig im Kreistag vertreten sowie wie sich unser Gemeinderat künftig personell zusammensetzt. Dies sind bedeutsame Entscheidungen, die nicht nur für den Landkreis, sondern auch für unsere Gemeinde richtungsweisend sind.

 

Das Besondere bei den Kreistags- und Gemeinderatswahlen ist, dass Sie nicht nur eine Stimme vergeben bzw. nicht nur eine Partei oder Wählergruppe wählen können. Nein, Sie können zusätzlich „kumulieren“ und „panaschieren“. Was heißt das?

 

Panaschieren:

Sie brauchen Ihre Stimmen nicht nur einer Partei/Wählergruppe zu geben. Sie können auch „quer Beet“ gehen, d.h. sich aus allen zur Wahl stehenden Listen Ihre bevorzugten Bewerber heraussuchen.

 

Kumulieren:

Sie können einem oder mehreren Kandidaten nicht nur eine Stimme geben, sondern „häufeln“, d.h. einem bestimmten Bewerber sogar 2 oder 3 Stimmen geben. Sie müssen hierzu in das Kästchen vor dem Namen des Bewerbers die Zahl 2 oder 3 schreiben. Wenn Sie die Zahl 1 hinschreiben oder das jeweilige Kästchen z.B. nur ankreuzen, dann heißt das, dass der jeweilige Bewerber 1 Stimme erhält.

Hinweis: Auch bei Mehrfachnennung der Bewerber können nicht mehr als 3 Stimmen pro Bewerber vergeben werden!

Keine Stimme geht verloren, wenn Sie der Partei/Gruppierung Ihres Vertrauens ein Kreuzchen in der Kopfzeile beim Namen der jeweiligen Partei bzw. Gruppierung machen.

Eventuelle Reststimmen, d.h. Stimmen, die Sie nicht speziell bestimmten Bewerbern gegeben haben, werden dann auf die Bewerber der angekreuzten Partei/Wählergruppe verteilt, und zwar von oben her in der Reihenfolge der noch zu vergebenden „freien“ Stimmen.

 

Aber Achtung: Wenn Sie durch Kumulieren oder Panaschieren insgesamt mehr Stimmen vergeben als maximal zu vergeben sind (Kreistag 60 Stimmen, Gemeinderat 20 Stimmen), dann ist Ihr Stimmzettel insgesamt ungültig! Ein Listenkreuz, d.h. ein Ankreuzen der von Ihnen bevorzugten Partei bzw. Gruppierung oben beim Parteinamen ist dagegen immer unschädlich! Denn diese Stimmen
(= Reststimmen) werden wie erwähnt immer nur dann vergeben, wenn von der bevorzugten Stimmabgabe her (= Kumulieren bzw. Panaschieren) noch Reststimmen frei sind. Verschenken Sie deshalb keine Stimme und kreuzen Sie - egal ob bei der Kreistags- oder Gemeinderatswahl - die Partei/Gruppierung Ihres Vertrauens oben beim Parteinamen auf alle Fälle an. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie ein Listenkreuz nur einmal machen dürfen!

 

Abschließend ein weiterer wichtiger Hinweis:

Wenn Sie am Wahltag (aus wessen Grund auch immer) nicht zum Wählen gehen können, dann dürfen wir Sie bitten, vom Recht der Briefwahl Gebrauch zu machen! Sie brauchen hierzu nur die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite auszufüllen und an die Gemeinde zu senden bzw. diese dort persönlich (Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss) abzugeben. Ferner können Sie die Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Gemeinde unter www.reichertshausen.de beantragen oder den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzen. Sie erhalten dann alle Wahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder nach Hause zugesandt, wo Sie in aller Ruhe wählen können. Sie müssen lediglich darauf achten, dass die ordnungsgemäß verpackten Briefwahlunterlagen am Wahltag rechtzeitig bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen! Da nicht garantiert werden kann, dass die Unterlagen bei einem Einwurf in einen Postkasten rechtzeitig in der Gemeinde eingehen, ist es sicherer, wenn Sie ab Freitag, den 06.03.2026 die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt in den gemeindlichen Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen.

 

Für evtl. Fragen steht Gemeindewahlleiterin Katrin Bitscher unter der Telefon-Nummer 08441/858-51 gerne zur Verfügung.

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