Rückschnitt von überhängenden Bäumen und Sträuchern sowie Reinhaltung der Regenrinnen

Rückschnitt

Verkehrssicherheit

Hecken und Gehölze entlang von Gehwegen und Straßen zurückschneiden

 

Liebe Gartenbesitzer,

 

bitte denken Sie daran, Ihre Pflanzen entlang der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit unsere Bürger im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt werden oder gar gefährdet sind, wenn Gehwege nicht auf voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindert sein sollte.

 

Jährlich wird die Gemeindeverwaltung von Fußgängern und Radfahrern auf das Problem hingewiesen. Bitte bedenken Sie, dass auch Sie selbst unsere Wege oder Straßen sicher und ungehindert benutzen möchten. Wer möchte schuld daran sein, wenn ein Bürger auf der Straße verletzt wird, weil er den Gehweg verlassen musste?

 

Wichtig ist nicht nur die Einhaltung der Grenzen, sondern auch die Höhe des Bewuchses über dem Gehweg oder der Straße. Diese Höhe soll bei Geh- und Radwegen 2,50 Meter, bei Straßen 4,50 Meter betragen, damit Fahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger nicht behindert werden. Dabei kann ein Baum oder Strauch gerne in den Straßenraum wachsen, nur die Höhe der Äste, gemessen vom Gehweg bzw. von der Straße soll eingehalten werden.

 

Rückschnitt

Ragen Bäume oder Hecken über die Grundstücksgrenze hinaus, so müssen Zweige, die das Vorbeigehen oder -fahren behindern oder gefährden, entfernt werden.

 

Zudem ist der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen erforderlich, um die Beleuchtung der Straßen und Wege durch die vorhandenen Straßenlampen zu ermöglichen. Die Straßenbeleuchtung dient in hohem Maße der allgemeinen Sicherheit der Anlieger, Bewohner und Nutzer. Hinter Laub und Astwerk kann die effizienteste Lichtquelle nur sehr eingeschränkt die geplante Wirkung erzielen.

 

Auch wenn Sie persönlich den Eindruck haben, die Breite des Gehweges und die Beleuchtung seien völlig ausreichend, muss die Gemeinde schon von Rechts wegen auf die Pflichten der Garteneigentümer hinweisen.

Erfahrungsgemäß fassen manche Betroffene die Aufforderung zum Gehölzschnitt als Kritik am allgemeinen Pflegezustand des Gartens auf. Darum geht es in keiner Weise, sondern wie bereits erwähnt um gegenseitige Rücksichtnahme und die Wahrnehmung von Pflichten.

 

m letzten Jahr haben wir des Weiteren auf folgendes hingewiesen:
- Die ganzjährige Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen zählt zu den allgemeinen Bürgerpflichten!
- Der Unkrautbewuchs auf und an den Rändern/Einlaufrinnen der Gehwege muss in regelmäßigen Abständen kontrolliert und beseitigt werden!

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und baldige Erledigung!

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