Bebauungsplan Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Reichertshausen hat am 16.09.2021 für das Gebiet Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

 

Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.

 

Dieser Beschluss wird hiermiet gemäß § 10 Abs. 3 des Bagesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Plan in der Fassung vom 16.09.2021 liegt samt Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeinde Reichertshausen, Bauamt, Pfaffenhofener Straße 2, 85293 Reichertshausen im Zimmer 04 auf Dauer während der allgemeinen öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.

 

 

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