Abfallentsorgung im gemeindlichen Recyclinghof

Tauschbörse im gdl. Recyclinghof Reichertshausen

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auch im Recyclinghof Reichertshausen in einer eigens hergerichteten Lagerhütte funktionstüchtiger und guterhaltener Hausrat aller Art (Bekleidung, Bücher, Möbel, Elektrogeräte, etc.) abgegeben werden kann. Wenn jemand an den eingestellten Sachen bzw. Waren gefallen hat, kann er diese unentgeltlich, d.h. kostenlos erwerben.

 

Die Tauschbörse ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Recyclinghofes zugänglich.

 

Entsorgung von Haushaltskühlgeräten

Haushaltskühlgeräte und Warmwasserboiler werden an den Wertstoffhöfen im Landkreis kostenlos angenommen. Zu den Haushaltsgeräten zählen Kühlschränke, Gefriertruhen, Gefrierschränke und Combi-Geräte aus Haushalten.

 

Nicht angenommen werden Großkühlgeräte- und boiler, Kühltheken, Großgeräte, Milch-Kühlgeräte aus der Landwirtschaft usw. Diese müssen vom Abfallerzeuger selbst der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

 

Zu den Warmwasserboilern zählen alle Boiler von 20 bis 120 Liter, die eine Isolierung aus PUR-Schaum aufweisen.

 

In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon-Nr. 08441/7879-0 Auskunft.

 

Verkauf von Restabfallsäcken erweitert

Die Restmüllabfallsäcke (70 Liter) können im Rathaus für 5,-- € pro Stück erworben werden. Damit kann angelieferter Restmüll gleich am Recyclinghof entsorgt werden.

 

Agrarfolien-Entsorgung

Die kostenlose Erfassung von besenreinen Agrarfolien durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht mehr möglich. Darin werden Abfälle, wie z.B. Agrarfolien von der Erfassung und Entsorgung durch den Landkreis bzw. Abfallwirtschaftsbetrieb ausgeschlossen.

 

Um Landwirten weiterhin eine vernünftige Entsorgungsmöglichkeit für besenreine Agrarfolien zu bieten, hat das Umweltschutzamt gemeinsam mit den Maschinenringen Wolnzach und Pfaffenhofen sowie der Kreisbauernschaft im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm folgendes vereinbart:

 

Besenreine Agrarfolien können weiterhin bei der Fa. Demmel in Wolnzach angeliefert werden. Je nach Gewicht der angelieferten Folien ist dort ein Verwertungsentgeld zu bezahlen. Weitere Auskünfte erteilen die Fa. Demmel Wolnzach, Tel. (0 84 42) 4602 bzw. die Maschinenringe Wolnzach und Pfaffenhofen.

 

Entsorgung von Holz-Palisaden

In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen ist festgelegt, dass Holz-Palisaden nicht über den Recyclinghof entsorgt werden können. Kleinere Mengen sind über die Restabfalltonne zu entsorgen, oder anzuliefern in der Deponie Eberstetten.

 

Entsorgung von Grüngutabfällen

An der Gartenabfallsammelstelle sind Grünabfälle wie folgt zu trennen:

  • Holzige Gartenabfälle (braune Gartenabfälle ohne Laub etc.), mit einem Durchmesser von einem bis maximal 50 Zentimetern, sind gesondert abzugeben. (Ast und Stammholz)
  • Holzige Gartenabfälle mit überwiegend Laub und Nadeln (grüne Gartenabfälle), wie z. B. Heckenschnitt von Liguster, Buchen, Nadelbäumen usw., Thujen und Thujenschnitt, dünne Äste von Nadelbäumen und Weiden, Kleingeäst sind gesondert auf einem separaten Haufen auf der befestigten Fläche abzulagern.

Krautige und nicht holzige Gartenabfälle wie z. B. Schilf, Gras, Laub, Moos, Wurzeln, Wurzelstöcke mit einem Ballendurchmesser bis max. 30 cm, mit Erde vermischte Gartenabfälle, sind in die bereitgestellten Sammelcontainer abzugeben.

 

Bei der Anliefermenge gibt es keine Mengenbegrenzung, soweit es sich um Grünabfälle aus privaten Haushalten handelt.

 

Grünabfälle aus dem Erwerbsgartenbau bzw. der Land- und Forstwirtschaft werden nicht angenommen.

 

Sonstiges Altholz (behandelt bzw. unbehandelt), Wurzelstöcke mit einem Ballendurchmesser von mehr als 30 Zentimeter und holzige Gartenabfälle mit einem Durchmesser von mehr als 50 Zentimetern werden nicht angenommen.

 

Behandelte bzw. unbehandelte Holzabfälle sind nach Rücksprache mit dem Wertstoffhofpersonal in den bereitgestellten Altholzcontainer, soweit diese den Annahmekriterien für Altholz entsprechen, abzugeben.

 

Entsprechen die angelieferten Hölzer nicht den Annahmekriterien sind diese vom Abfallerzeuger eigenständig über private Entsorgungsunternehmen einer Verwertung zuzuführen.

 

Weiterhin möchte der AWP darauf hinweisen, dass grundsätzlich Hölzer, wie z. B. Zäune, Palisaden, Dachschalungen, Bauholz usw. am Wertstoffhof nicht angenommen werden. Kleinere Mengen sind über die Restabfalltonne zu entsorgen, oder anzuliefern in der Deponie Eberstetten (bei Pfaffenhofen), Telefon (0 84 41) 73 52

 

Entsorgung von Altteppichen

Erfassung und Verwertung von Altteppichen

Die Entsorgung von Altteppichen erfolgt ausschließlich über den im Recyclinghof aufgestellten Spermüllcontainer. 

 

Was gehört in den Bauschuttcontainer?

Das Thema Bauschutt führt häufig zu Diskussionen am Wertstoffhof. Bürgerinnen und Bürger, die (kleinere) Umbaumaßnahmen, Renovierungs- oder Ausbauarbeiten an Ihrem Haus durchführen werden mit diesem Thema besonders konfrontiert.

 

Von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Pfaffenhofen – AWP - wird darauf hingewiesen, dass die Anlieferkriterien von Bauschutt an den Wertstoffhöfen einheitlich im ganzen Landkreis geregelt sind.

 

Grundsätzlich dürfen nur Kleinmengen an Bauschutt (maximal eine Schubkarrenladung) am Wertstoffhof angeliefert werden. Größere Mengen an Bauschutt müssen vom Abfallerzeuger selbst über private Entsorger, Bauschuttdeponien und –aufbereitungsanlagen entsorgt werden.

 

Als Bauschutt gelten nur inerte Bauabfälle wie Steine, Mörtel, Beton, Ziegel, Fliesen usw. ohne Fremdstoffe.

 

Bauabfälle wie asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Welleternit, Fassadenplatten), Dachpappe sowie Glas- und Steinwolle dürfen nicht in die Bauschuttcontainer eingegeben werden, sondern sind als Restabfall über die Restabfalltonne (Kleinmengen), die Deponie Eberstetten oder private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Flachglas (Fensterglas, Glasbausteine) muss über private Entsorger der Wiederverwertung zugeführt werden, da der an den Wertstoffhöfen erfasste Bauschutt aufbereitet und zum Wegebau verwendet wird. Kleinmengen an Flachglas können über die Restabfalltonne entsorgt werden.

 

Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell u.ä.) und Heraklit zählen nicht zum Bauschutt sondern müssen wegen ihres hohen Organikgehalts als Restabfall über die Restabfalltonne (Kleinmengen), sowie über die Deponie Eberstetten oder über private Entsorger entsorgt werden. Auf herkömmlichen Bauschuttdeponien kann Bauschutt mit einem Organikgehalt von bis zu einem Gewichtsprozent abgelagert werden. Gipskartonplatten und Heraklitt weisen aber einen deutlich höheren Organikgehalt auf.

 

Der AWP appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Bauschutt bereits an der Anfallstelle zu trennen. Dadurch sparen sie sich Ärger und zusätzliche Entsorgungskosten.

 

Bei Fragen zur Bauschuttentsorgung steht die Abfallberatung des AWP unter Tel. Nr. 08441/78 79 20 sowie das Personal an den Wertstoffhöfen gerne zur Verfügung.

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