Kostenlose Abgabe von Windelsäcken!

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Kostenlose Abgabe von Windelsäcken!!

 

Die gebührenfreie Abgabe von Windelsäcken an Eltern mit Kleinkindern
und an pflegebedürftige Personen erfolgt folgendermaßen:


1) Für Kinder erhalten Eltern bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres
einmalig zwei Rollen mit je 24 Windelsäcken. Die
Ausgabe erfolgt über die Gemeinde, wo die Bezugsberechtigten
ihren 1. Wohnort haben.

Achtung: Die Ausgabe erfolgt nur im Rathaus!!


Soweit die ausgegebenen Säcke aufgebraucht sind, erfolgt keine
weitere Ausgabe von zusätzlichen gebührenfreien Windelsäcken
an die Eltern der bezugsberechtigten Kinder. Der Mehranfall an
Abfall ist entweder über den Kauf von gebührenpflichtigen Restabfallsäcken
oder über die Verwendung eines größeren Restabfallsammelbehälters
sicherzustellen.


2) Anspruchsberechtigte Personen, die in häuslicher Pflege durch
Familienangehörige gepflegt werden, erhalten die benötigten
Windelsäcke ebenfalls über die jeweilige Wohnortgemeinde. Voraussetzung
hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das
das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit bestätigt.


3) Die Anzahl der Windelsäcke, die gebührenfrei an Pflegefälle abgegeben
werden, richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und
ist mengenmäßig nicht beschränkt.


Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus:
Montag bis Mittwoch 8.15 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 19.30 Uhr
Freitag geschlossen


Einmaliger Zuschuss bei der Verwendung von Mehrwegwindeln


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, seit
01.01.2018 bei der Verwendung von Mehrwegwindeln bei Kleinkindern
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 145,00 Euro pro Kind
zu gewähren.
Für die Zuschussgewährung sind folgende Kriterien zu erfüllen:


1. Der Antragsteller sowie das zu berücksichtigende Kind müssen
mit Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gemeldet
sein.


2. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als
ein Jahr sein.


3. Der Kaufbeleg für die Anschaffung von Mehrwegwindeln (mind.
Erstausstattung) ist dem Antrag im Original beizulegen. Alternativ
gilt auch die Beauftragung eines Windeldienstes für eine Laufzeit
von mindestens einem Jahr.


4. Die Geburtsurkunde in Kopie ist ebenfalls dem Antrag beizulegen.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag bestätigt der Antragsteller auch,
dass er für das zu berücksichtigende Kind noch keine gebührenfreien
Windelsäcke empfangen hat.
Der Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln ist auf der Internetseite
des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awp-paf.de) unter der Rubrik
„Bürgerservice/Formulare und Merkblätter/Windeln – Antrag
auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln“ eingestellt. Dieser muss vollständig
ausgefüllt mit der Originalrechnung an den AWP zurückgesandt
werden.


Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP Pfaffenhofen
unter der Servicenummer 08441 7879-50 gerne zur Verfügung

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