Neue Leitlinien zur Anwendung des „Bauturbos“ in Reichertshausen
Meldung aus ReichertshausenNeue Leitlinien zur Anwendung des „Bauturbos“ in Reichertshausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichertshausen hat Leitlinien und Kriterien zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Wohnraumschaffung beschlossen. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen und gleichzeitig eine geordnete, nachhaltige und ortsverträgliche Entwicklung sicherzustellen.
Die gesetzlichen Regelungen – insbesondere § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3b BauGB und § 246e BauGB („Bauturbo“) – eröffnen den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten, Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern und zu beschleunigen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Mehr Flexibilität im Bebauungsplan (§ 31 Abs. 3 BauGB)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Befreiungen von einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
Mehr Möglichkeiten im Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB)
Diese Regelung eröffnet zusätzliche Spielräume für Wohnbauvorhaben innerhalb bestehender Ortslagen und kann insbesondere die Nachverdichtung sowie die Schaffung zusätzlicher Wohnungen unterstützen.
Der „Bauturbo“ (§ 246e BauGB)
Mit dem sogenannten Bauturbo hat der Bund eine zeitlich befristete Regelung geschaffen, die Gemeinden zusätzliche Handlungsmöglichkeiten bei der Schaffung von Wohnraum eröffnet und Verfahren beschleunigen kann.
Wie geht Reichertshausen damit um?
Die Gemeinde Reichertshausen hat Leitlinien beschlossen, um diese gesetzlichen Möglichkeiten verantwortungsvoll und nachvollziehbar anzuwenden.
Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
Einfügung in das Ortsbild und die bestehende Siedlungsstruktur
Verträglichkeit mit der umgebenden Bebauung
Auswirkungen auf Verkehr und Stellplätze
Gesicherte Erschließung
Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur
Umwelt-, Natur- und Freiraumbelange
Auswirkungen auf Nachbargrundstücke
Klare Rahmenbedingungen für transparente Entscheidungen
Die Leitlinien dienen als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Bauherren, Investoren, Verwaltung und Gemeinderat. Sie schaffen transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für die Einzelfallprüfung möglicher Vorhaben.
Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen keinen Anspruch auf Genehmigung dar und sind kein Freibrief für beliebige Bauvorhaben. Jedes Vorhaben wird weiterhin individuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen und der örtlichen Gegebenheiten geprüft.
Leitlinien zum Download
Die vollständigen „Leitlinien und Kriterien der Gemeinde Reichertshausen zur Anwendung von § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 246e BauGB“ stehen hier zum Download bereit.








