In der Gemeinde Reichertshausen gibt es eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie der Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Nach § 2 Abs. 1 und 2 müssen von den jeweils angrenzenden Grundstückseigentümern u. a. auch die Gehsteige sowie die Regenablaufrinnen an den Straßenrändern von Unrat und Bewuchs freigehalten werden.
Wenn man durch unsere Gemeinde fährt, dann bemerkt man, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an diese Vorschrift halten und die Bereiche vor ihrem Gartenzaun sauber halten.
Stellvertretend für zahlreiche andere Fälle zeigen diese beiden Fotos aber auch, dass diese Vorschrift nicht immer beachtet wird.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass wucherndes Unkraut nicht nur ein Stolper- und somit Verletzungsrisiko darstellt sowie das Straßenwasser nicht mehr sauber ablaufen kann. Die Folge davon ist, dass die Asphaltschicht und die Verfugungen in den Ablaufrinnen erheblichen Schaden nehmen. Es müssen dann sehr aufwändige Reparaturen durchgeführt werden, welche mit Ihren Steuerngeldern bezahlt werden. Das ist nicht nur ungerecht sondern auch sehr schade, da wir mit diesem Geld viel sinnvollere Maßnahmen z. B. für Anschaffungen für die gemeindlichen Kindertagesstätten oder unsere Schulen vornehmen könnten.
Wir werden deshalb im Oktober alle Gehsteige und Straßeneinlaufrinnen kontrollieren und die unterhaltungspflichtigen Grundstückseigentümern anschließend anschreiben, dass sie - genauso wie es bereits viele Bürgerinnen und Bürger tun - ihren Reinigungspflichten nachkommen.
Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, erfolgt eine Ersatzvornahme, indem die Gemeinde eine Fremdfirma mit diesen Arbeiten beauftragen und die entsprechenden Kosten dann dem Grundstückseigentümer voll,
d. h. zu 100 % in Rechnung stellt.
Es ergeht deshalb der dringende Appell an alle mitwirkungspflichtigen Grundstückseigentümer, dass sie ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen und ihren Solidarbeitrag leisten.
P.S.:
Damit der Aufwand bezüglich der Sauberhaltung von den Straßenwassereinlaufrinnen sowie der Sinkkästen nicht allzu groß wird, führt die Gemeinde alljährlich mindestens zweimal eine kostenlose Entleerung durch. Zudem wurde eine Kehrmaschine beauftragt, in einem bestimmten Turnus den Unrat in den Einlaufrinnen so gut es geht aufzunehmen. Dieser Service war bisher kostenlos und soll es - soweit sich alle Bürgerinnen und Bürger an ihre vorgenannte Mitwirkungsverpflichtung halten - auch weiterhin sein.
Damit wir dieses Versprechen halten können, bitten wir Sie nochmals: Machen bzw. helfen Sie an dieser gemeinsamen Aufgabe mit. Herzlichen Dank
Ihre Gemeindeverwaltung