Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2016

Gesetzesänderung

Zum 1. Januar 2016 traten zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Was Unternehmer, Steuerzahler, Sparer, Immobilienbesitzer, Familien und Verbraucher jetzt wissen sollten.

 

Gesetzesänderungen für Unternehmer

 

Höhere Grenzwerte für Buchführungspflichten
Am 1. Januar 2016 trat das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Dadurch steigen die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, sind von der Buchführung befreit.

 

Höhere Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte
Die Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 62 auf 68 Euro angehoben. Die Lohnsteuerpauschalierung ermöglicht es Unternehmern, bei Aushilfen pauschal 25 Prozent des Arbeitslohns als Lohnsteuer abzuführen. Das Verfahren wird zum Beispiel bei kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten bei Messen genutzt. Die Änderungen ist eine Folge der Einführung des Mindestlohns (68 Euro = 8,50 Euro für acht Stunden).

 

Weniger Meldepflichten für Existenzgründer
Für Existenzgründer werden mit dem Bürokratieentlastungsgesetz im Jahr der Betriebseröffnung die Meldepflichten zur Umweltstatistik und zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken gestrichen. Auch in den beiden folgenden Jahren müssen Existenzgründer den Meldepflichten nur nachkommen, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt.

 

Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen
Große Handelsgeschäfte sind nach Angaben der Verbraucherzentralen künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Als groß gelten Händler nach der Definition, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben – kleine Fachhändler sind also nicht verpflichtet, Elektroschrott anzunehmen.

Das entsprechende Gesetz trat bereits am 31. Oktober 2015 in Kraft. Ab 24. Juli 2016 endet die Übergangsfrist für betroffene Händler: Dann müssen sie ausgediente Smartphones, Toaster oder andere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft.

 

Private Krankenversicherungen leichter wechseln
Wer privat krankenversichert ist, soll laut Verbraucherzentralen bei seiner Versicherung künftig einfacher in einen anderen Tarif wechseln können.

 

Meister-BAFöG steigt
Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden nach Angaben der Verbraucherzentralen ab 1. August 2016 angehoben. Die Höchstbeträge zum Unterhalt steigen demnach für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettere der Fördersatz von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Für Alleinerziehende werde er von 907 auf 1003 Euro angehoben; außerdem erhielten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von 130 Euro.

 

Gesetzesänderungen für Steuerzahler

 

Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.

 

Grenzsteuersatz erhöht sich

Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“ – die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche.

 

Mehr Unterhalt als Sonderausgaben absetzbar
Mit Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

Freibeträge bei Lohnsteuer-Ermäßigung länger gültig
Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 sind diese Freibeträge zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden.

 

Mehr Vorsorgeaufwendungen absetzbar 
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeute, Alleinstehende könnten 18.669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37.338 Euro geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

 

Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit
Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden laut Steuerzahlerbund für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

 

Gesetzesänderungen für Sparer

 

Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig

Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes nur noch mit Steuer-ID gültig: Ab dem 1. Januar 2016 seien Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliege.

Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, für die bei Banken vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter gelten, Ende 2015 aus. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nach Angaben des Bankenverbandes vom Kunden aber nicht gestellt werden. Sollte die Steuer-ID fehlen, reiche es, diese der Bank mitzuteilen.

 

IBAN wird für Privatleute Pflicht
Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung bestand für Unternehmen und Vereine schon länger.

 

BIC entfällt EU-weit
Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird der BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder Monaco).

 

Konto für jedermann
Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben – auch Obdachlose und Flüchtlinge. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung für Banken.

Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

 

Besserer Schutz vor hohen Dispozinsen
Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgültig verabschiedet.

Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden.

 

Gesetzesänderungen für Immobilienbesitzer

 

Strengere Prüfung auf Kreditwürdigkeit bei Immobilienkrediten
Derselbe Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, so kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Dann entfällt die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Dies kann laut Verbraucherzentrale zur Folge haben, dass Institute kreditsuchende Kunden häufiger als bislang zurückweisen werden, wenn die Bonität nicht ausreicht.

 

Rauchmelder werden in weiteren Bundesländern Pflicht
In drei Bundesländern läuft laut Verbraucherzentralen zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebäuden Rauchmelder zu installieren. Ab Anfang 2016 müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in älteren Gebäuden Rauchwarner angebracht sein.

Für Neubauten gelte die Pflicht schon in fast allen Bundesländern. In Sachsen greife sie ab dem neuen Jahr – nur Berlin und Brandenburg hätten noch keine Rauchmelderpflicht.

In Nordrhein-Westfalen müssten bestehende Gebäude bis Ende 2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

 

Effizienzlabel für Heizgeräte wird Pflicht
Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses laut Verbraucherzentralen vom 1. Januar 2016 an durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels sei kostenlos, dürfe aber auch nicht verweigert werden. Ein Energielabel gibt es nach Angaben der Verbraucherzentralen vom 1. Januar an auch für Wohnraumlüftungsgeräte.

 

Höhere Förderkredite für energieeffiziente Neubauten
Ab 1. April können laut Verbraucherzentralen Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Statt bei 50.000 Euro liege die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Gewährt würden diese Förderungen dann aber nur noch für Neubauten, die mindestens dem Standard „KfW-Effizienzhaus-55“ entsprechen. Das bedeutet, ihr Energiebedarf darf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegen.

 

Höherer Grenzwert für Pflicht zur Steuererklärung
Nichtarbeitnehmer – etwa Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.

 

Gesetzesänderungen für Familien

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen


Der Kinderfreibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Er steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Das wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.

Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, das Kindergeld erhält, angegeben werden.

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

 

Steuer-ID wird beim Kindergeld Pflicht
Die Steuer-ID ist ab dem 1. Januar 2016 gesetzliche Voraussetzung für den Kindergeldanspruch. Eltern, die für ein Neugeborenes Kindergeld beantragen, müssen also seit dem 1. Januar auf dem Kindergeldantrag die Steuer-ID des Kindes angeben. Damit soll sichergestellt werden, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird. Kindergeldberechtigte, von denen noch keine Steuer-ID vorliegt, will die Familienkasse im Laufe des Jahres anschreiben.

 

BAFög steigt
Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden laut Verbraucherzentralen die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohne, könne maximal 537 Euro BaföG beziehen.

 

Gesetzesänderungen für Patienten

 

Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht.

 

Kurzzeitpflege wird Kassenleistung
Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert.

 

Bessere Pflegeleistungen für Demenzkranke
Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit kann die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden.

Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren tatsächlich erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.

 

Sterbehilfe wird strafbar
Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.

 

Gesetzesänderungen für Verbraucher

 

Porto wird teurer
Seit 1. Januar 2016 an müssen sich Verbraucher in Deutschland erneut an höhere Briefpreise und neue Briefmarken gewöhnen. Es steigen unter anderem das Briefporto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) von 62 Cent auf 70 Cent und der Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland wird künftig 2,50 Euro kosten, statt der bisherigen 2,15 Euro.

 

Telefonieren und Surfen wird billiger
Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst.

Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürften dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

 

Gesetzesänderungen für Rentner

 

Gesetzliche Renten steigen
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei 18,7 Prozent. Die gesetzlichen Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund 5 Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frühjahr.

 

Höherer Grenzwert für Pflicht zur Steuererklärung
Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.

 

Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

 

Gesetzesänderungen für Geringverdiener

 

Hartz-IV-Regelsätze steigen
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.

 

Wohngeld steigt
Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Während an einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat gezahlt wurden, steigt dieser Betrag jetzt auf durchschnittlich 186 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt

 

(Entnommen aus der WEB-Site impulse.de)

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