Information an alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer

Diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2020 erhalten haben, müssen im Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2019 entrichten. Die Grundsteuer wird - vorbehaltlich einer anderen Regelung z. B. bei Kleinstbeträgen - in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig.

 

Grundsteuerpflichtige, die der Gemeinde keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen auf das Konto der Gemeinde Reichertshausen zu überweisen oder einzuzahlen.

 

Im Rathaus steht Ihnen Claudia Hepting (Zimmer 03 im EG, Tel.: 08441/858-33) jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

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