Bauberatung
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde bietet eine unverbindliche Bauberatung für Bauwillige an.
Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie eine erste Einschätzung zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens, insbesondere zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder zur Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch.
Die Bauberatung dient der Orientierung und soll Ihnen helfen, Ihr Vorhaben frühzeitig einzuschätzen und mögliche Konflikte zu erkennen.
Im Rahmen der Beratung können insbesondere folgende Themen angesprochen werden:
Hinweise zur planungsrechtlichen Zulässigkeit (z. B. Bebauungsplan, § 34 BauGB, Innen- und Außenbereich)
Erläuterungen zu örtlichen Satzungen
Erste Einschätzung, ob ein Vorhaben grundsätzlich umsetzbar erscheint (z. B. Bauantrag, Genehmigungsfreistellung)
Wichtige Hinweise
Die Bauberatung ist unverbindlich und erfolgt ohne rechtliche Gewähr.
Sie ersetzt keine Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens erfolgt ausschließlich im Rahmen eines formellen Verfahrens
(z. B. Bauantrag).
Wir empfehlen, bei konkreten Vorhaben frühzeitig Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen.
Ansprechpartner
BauverwaltungFrau Rauscher
(08441) 858-45
(08441) 858-58