Akteneinsicht (Bauakten)
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde ermöglicht die Einsicht in vorhandene Bauakten, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Eigentümer oder mit Vollmacht).
Kosten
Für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Kopien oder Scans können Gebühren nach der Kostensatzung der Gemeinde anfallen.
Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Ansprechpartner
BauverwaltungHerr Fischer
(08441) 858-46
(08441) 858-58
Frau Rauscher
(08441) 858-45
(08441) 858-58








