Bebauungsplan Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf" Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat Reichertshausen hat am Donnerstag, den 19. Dezember 2019 beschlossen, für das Gebiet Nr. 38 "Dorfgebiet Paindorf"

einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

 

Der Planentwurf ist ausgearbeitet worden von der Planungsgesellschaft WipflerPLAN mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm.

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 11.02.2021 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt.

 

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sowie der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. 

 

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2021 liegt in der Zeit vom 08.03.2021 bis 12.04.2021 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Reichertshausen, Zimmer 04, Pfaffenhofener Straße 2, 85293 Reichertshausen öffentlich aus.

Außerdem sind diese unterhalb dieses Artikels auch zum Download verfügbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (Schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahrensverlauf unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Umweltbericht beinhaltet Angaben zu den Schutzgütern: Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.

 

 

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