Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am St.-Michael-Weg“; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Am St.-Michael-Weg"

Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am St.-Michael-Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Die Vorentwürfe zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 16.07.2020 wurden vom Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 16.07.2020 gebilligt.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Die Planung ist erforderlich, um am Ortsrand des Ortsteils Pischelsdorf eine Fläche, die bislang im Außenbereich liegt, einer Wohnbebauung zuzuführen. Damit kann dem dringenden Bedarf an Wohnbauflächen zumindest der ortsansässigen Bevölkerung entgegengekommen werden. Durch die Bauleitplanung sollen vier Bauparzellen geschaffen werden

 

Stellungnahmen können abgegeben werden bis einschließlich 07.09.2020

 

 

Datenschutz:

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